Ratgeber · Stand 2026-09

E-Rechnung für Handwerker: Pflicht ab 2027/2028, Abschlagsrechnungen, § 13b und die Praxis auf der Baustelle

Handwerksbetriebe schreiben viele Rechnungen an Unternehmen — Bauträger, Hausverwaltungen, Generalunternehmer, andere Betriebe. Genau diese B2B-Rechnungen müssen ab 2028 (bei mehr als 800.000 € Umsatz ab 2027) als E-Rechnung ausgestellt werden. Rechnungen an Privatkunden sind nicht betroffen — die dürfen Papier oder PDF bleiben.

Die typischen Fälle

Rechnung anab 2027/2028Besonderheit
PrivathaushaltPapier/PDF weiterhin erlaubt§ 14b UStG: Hinweis auf 2-jährige Aufbewahrungspflicht des Kunden bleibt
Unternehmen, normaler AuftragE-Rechnung PflichtZUGFeRD-PDF ist der einfachste Weg — der Kunde sieht weiterhin ein PDF
Bauleistung an einen Bauunternehmer (§ 13b UStG)E-Rechnung PflichtReverse Charge: keine USt ausweisen, Steuerkategorie AE, Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“, USt-IdNr. beider Seiten
Öffentlicher Auftraggeber (Kommune, Land, Bund)schon heute XRechnungLeitweg-ID Pflicht; Einreichung über das Portal des Auftraggebers

Abschlags- und Schlussrechnungen

Abschlagsrechnungen sind eigenständige Rechnungen (Rechnungstyp 380 mit Leistungszeitraum) und müssen ebenfalls E-Rechnungen sein. Die Schlussrechnung muss die geleisteten Abschläge und die darauf entfallende Umsatzsteuer absetzen — in der E-Rechnung über die Felder für Vorauszahlungen (BT-113 „Paid amount“) bzw. mit Verweis auf die vorangegangenen Rechnungen. Viele Ablehnungen im Baugewerbe entstehen genau hier: Summen, die nicht zu den Abschlägen passen.

Reverse Charge (§ 13b) richtig in der E-Rechnung

Die API erzeugt diese Variante mit "vat_category": "AE" pro Position und prüft sie vor der Auslieferung mit dem offiziellen Validator.

Ohne neue Software starten

  1. Weiter in Ihrem gewohnten Programm oder in Excel/Word die Rechnung anlegen.
  2. Daten einmal als JSON an die API senden (oder das Shop-Plugin nutzen, falls Sie online verkaufen) — Sie erhalten ein ZUGFeRD-PDF, das aussieht wie Ihre Rechnung und das XML im Bauch trägt.
  3. Eingehende E-Rechnungen von Lieferanten mit dem Validator lesen; das XML unverändert 8 Jahre aufbewahren.

Stand September 2026; keine Steuerberatung. Maßgeblich: § 14 UStG, § 13b UStG, BMF-Schreiben vom 15.10.2024, XRechnung 3.0.2.

Jetzt prüfen — kostenlos, ohne Anmeldung

Ziehen Sie Ihre XRechnung oder ZUGFeRD-Datei auf xrechnung.dev. Sie sehen in Sekunden, ob sie gültig ist und welche Regel verletzt wurde — geprüft mit dem offiziellen KoSIT-Prüfmodul. Entwickler: dieselbe Prüfung und das Erzeugen validierter Rechnungen als API.

Validator öffnen API-Dokumentation