Ratgeber · Stand 2026-09

E-Rechnung für Kleinunternehmer: Was Sie müssen, was nicht, und wie Sie trotzdem eine ausstellen

Kurzfassung: Als Kleinunternehmer müssen Sie keine E-Rechnungen ausstellen — auch nicht ab 2028. Sie müssen aber seit 2025 welche empfangen können. Und Sie dürfen welche ausstellen, was manche Kunden erwarten.

Die Regel

Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde § 34a UStDV geändert: Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind dauerhaft von der Pflicht befreit, E-Rechnungen auszustellen. Sie dürfen weiterhin Papier oder ein einfaches PDF verwenden. Der Grund: Ihre Rechnungen enthalten keine Umsatzsteuer, um deren Betrugsanfälligkeit es dem Gesetz geht.

Was Sie trotzdem tun müssen

Wann Kunden trotzdem eine E-Rechnung wollen

Öffentliche Auftraggeber verlangen seit Jahren XRechnung (mit Leitweg-ID), unabhängig von Ihrem Status. Größere Unternehmen stellen ab 2027 ihre Eingangsprozesse komplett auf E-Rechnung um und bitten auch Kleinunternehmer darum. Sie dürfen dann eine E-Rechnung ausstellen — sie muss nur korrekt sein:

Genau das erledigt die Option "small_business": true in der API bzw. das Häkchen „Kleinunternehmer“ im WooCommerce-Plugin: keine Steuer, richtiger Code, Pflichthinweis automatisch.

Wenn Sie die Grenze überschreiten

Ab dem Jahr, in dem Sie die Kleinunternehmergrenze reißen (seit 2025: 25.000 € Vorjahr / 100.000 € laufendes Jahr), sind Sie Regelunternehmer — dann gilt die Ausstellungspflicht ab 2028 (bzw. 2027 bei mehr als 800.000 € Umsatz) auch für Sie.

Stand September 2026; keine Steuerberatung. Maßgeblich: § 19 UStG, § 34a UStDV, BMF-Schreiben vom 15.10.2024.

Jetzt prüfen — kostenlos, ohne Anmeldung

Ziehen Sie Ihre XRechnung oder ZUGFeRD-Datei auf xrechnung.dev. Sie sehen in Sekunden, ob sie gültig ist und welche Regel verletzt wurde — geprüft mit dem offiziellen KoSIT-Prüfmodul. Entwickler: dieselbe Prüfung und das Erzeugen validierter Rechnungen als API.

Validator öffnen API-Dokumentation