Werkzeug · Stand 2026-10

E-Rechnungspflicht-Check: Was gilt für mein Unternehmen?

xrechnung.dev › Ratgeber

Beantworten Sie vier Fragen. Die Antwort erscheint sofort; nichts wird gesendet oder gespeichert.

1. Sind Sie Unternehmer (gewerblich oder freiberuflich tätig, auch nebenberuflich)?
2. Sind Sie Kleinunternehmer nach § 19 UStG (Sie weisen keine Umsatzsteuer aus)?
3. Schreiben Sie Rechnungen an andere Unternehmen in Deutschland?
4. Lag Ihr Gesamtumsatz im Vorjahr (2026) über 800.000 €?

Ihre Antwort erscheint hier.

Kurzfassung für alle

abPflichtfür wen
1.1.2025Empfangen (eine E-Mail-Adresse genügt)alle inländischen Unternehmer, auch Kleinunternehmer
1.1.2027Ausstellen für inländische B2B-RechnungenGesamtumsatz im Vorjahr (2026) über 800.000 €
1.1.2028Ausstellen für allealle übrigen Unternehmen; Kleinunternehmer bleiben befreit

Ausnahmen von der Ausstellungspflicht: Kleinbetragsrechnungen bis 250 € (§ 33 UStDV), Fahrausweise (§ 34 UStDV), Rechnungen an Privatpersonen und ins Ausland sowie steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 8–29 UStG. Ein normales PDF ist keine E-Rechnung; gemeint sind XRechnung und ZUGFeRD.

Mehr dazu: E-Rechnungspflicht 2027 und 2028 · Kleinunternehmer · Vermieter · Leitweg-ID prüfen

Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Maßgeblich sind § 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG, § 34a UStDV und das BMF-Schreiben vom 15.10.2024. Stand: Oktober 2026.

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xrechnung.dev prüft XRechnung und ZUGFeRD mit dem offiziellen Prüfwerkzeug der KoSIT (Validator 1.6.3, Konfiguration XRechnung 3.0.2 vom 31.08.2026, Schematron 2.6.0, EN-16931-Regeln 1.3.16); xrechnung.dev ist ein unabhängiger Dienst. 30 Dokumente pro Monat kostenlos, ohne Anmeldung. Dateien werden nicht gespeichert. Server in Frankfurt am Main.