Beantworten Sie vier Fragen. Die Antwort erscheint sofort; nichts wird gesendet oder gespeichert.
Kurzfassung für alle
| ab | Pflicht | für wen |
|---|---|---|
| 1.1.2025 | Empfangen (eine E-Mail-Adresse genügt) | alle inländischen Unternehmer, auch Kleinunternehmer |
| 1.1.2027 | Ausstellen für inländische B2B-Rechnungen | Gesamtumsatz im Vorjahr (2026) über 800.000 € |
| 1.1.2028 | Ausstellen für alle | alle übrigen Unternehmen; Kleinunternehmer bleiben befreit |
Ausnahmen von der Ausstellungspflicht: Kleinbetragsrechnungen bis 250 € (§ 33 UStDV), Fahrausweise (§ 34 UStDV), Rechnungen an Privatpersonen und ins Ausland sowie steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 8–29 UStG. Ein normales PDF ist keine E-Rechnung; gemeint sind XRechnung und ZUGFeRD.
Mehr dazu: E-Rechnungspflicht 2027 und 2028 · Kleinunternehmer · Vermieter · Leitweg-ID prüfen
Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Maßgeblich sind § 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG, § 34a UStDV und das BMF-Schreiben vom 15.10.2024. Stand: Oktober 2026.
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xrechnung.dev prüft XRechnung und ZUGFeRD mit dem offiziellen Prüfwerkzeug der KoSIT (Validator 1.6.3, Konfiguration XRechnung 3.0.2 vom 31.08.2026, Schematron 2.6.0, EN-16931-Regeln 1.3.16); xrechnung.dev ist ein unabhängiger Dienst. 30 Dokumente pro Monat kostenlos, ohne Anmeldung. Dateien werden nicht gespeichert. Server in Frankfurt am Main.